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Das große alliierte Nachkriegsverbrechen – Das Nürnberger Tribunal begann am 20. November 1945

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Der Gerichtshof ist an Beweisregeln nicht gebunden, er soll im weiten Ausmaß ein schnelles und nicht formelles Verfahren anwenden, und jedes Beweismaterial, das ihm Beweiswert zu haben scheint, zulassen.
Artikel 19, Statut für den Internationalen Militärgerichtshof

Der Gerichtshof soll nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern soll sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen …
Artikel 21, Statut für den Internationalen Militärgerichtshof

Die sogenannten Nürnberger Prozesse umfassen den Nürnberger Prozess gegen die angeblichen „Hauptkriegsverbrecher” sowie zwölf weitere „Nachfolge-Prozesse” vor einem amerikanischen Militärgerichtshof, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Nürnberg zwischen dem 20. November 1945 und dem 14. April 1949 gegen Regierungsmitglieder und hochrangige Vertreter des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus durchgeführt wurden und bei denen elementarste Rechtsgrundsätze verletzt wurden. Das Tribunal, das durch das Londoner Statut „legitimiert“ wurde, fand im Schwurgerichtssaal in Nürnberg statt.

Die Angeklagten vor dem Tribunal von Nürnberg
Vordere Reihe:
Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius Streicher, Walther Funk, Hjalmar Schacht
Hintere Reihe:
Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl, Franz von Papen, Arthur Seyss-Inquart, Albert Speer, Konstantin von Neurath, Hans Fritzsche

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Die sogenannten „Nürnberger Prozesse” waren ein Tribunal der Sieger des II. Weltkrieges, oder, wie der britische Historiker F.J.P. Veal sagte:

„Die Fortsetzung des totalen Krieges mit juristischen Mitteln und die Fortschreibung der bedingungslosen Kapitulation”.

Der Historiker Werner Maser kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass in Nürnberg kein

„Internationaler Gerichtshof“ stattgefunden habe, sondern ein „Tribunal der Sieger“.

Zugleich waren die sogenannten Prozesse das lange Zeit unantastbare Siegel einer angeblich deutschen Schuld. Das konnte nur so erfolgreich sein, weil man die bislang letzte deutsche Reichsregierung einsperrte und damit den Deutschen die Möglichkeit nahm, die möglicherweise tatsächlichen Verbrechen nach deutschem Recht zu verfolgen.

Damit war dann auch der Möglichkeit zur Legendenbildung und Greuelpropaganda jedweder Art Tür und Tor geöffnet. So konnte auch das Märchen von der zweiten deutschen Schuld weite Verbreitung finden. Die auferlegte Buß-Kultur führte darüber hinaus zu einem dauerhaften Ritual deutschen öffentlichen Auftretens, das wegen seiner pseudo-religiösen Verinnerlichung keiner Revision mehr zugänglich ist. Man kann diesen Vorgang durchaus auch als psychologischen Völkermord bezeichnen. Das bedeutendste und folgenreichste Ergebnis ist die riesige Zahl deutscher Kollaborateure, die das Geschäft der Sieger übernommen haben und es bis heute mit Inbrunst weiter betreiben. So war es auch im Sinne der geplanten Umerziehung von Anfang an beabsichtigt.

Robert Jackson, Der US-„Hauptankläger“ am 26. Juli 1946.
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“Als ein Militärgerichtshof stellt dieser Gerichtshof eine Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der alliierten Nationen dar.”

Laut VS-Ankläger Thomas Joseph Dodd bestand der Angestelltenstab des Gerichtes zu 75% aus Juden. Der mehreren Verhandlungen der Nachfolgeprozessen als Richter vorsitzende VS-Amerikaner Charles F. Wennerstrum drückte es in einem Gespräch mit der Chicago Daily Tribune im Februar 1948 wie folgt aus:

„Die gesamte Atmosphäre hier ist ungesund. [...] Es wurden Anwälte, Sachbearbeiter, Dolmetscher und Ermittler eingestellt, die erst in den vergangenen Jahren Amerikaner wurden und deren Hintergründe eingebettet waren in Europas Haß und Vorurteilen.“

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Links: Der Stellvertreter des Führers, Rudolf Hess in seiner Gefängniszelle in Nürnberg. Man beachte den erbärmlichen Gesundheitszustand. Rechts: Der nicht in grausamer alliierter Haft sitzende, gesunde Rudolf Hess.
     http://www.historyplace.com/worldwar2/biographies/biogfx/hess.jpg

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Das Tribunal

Ebenso wie die sogenannten Wiedergutmachungszahlungen war auch das Nürnberger Tribunal lange vor Kriegsende von den jüdischen Juristen Jacob und Nehemiah Robinson, beide Vorsitzende des vom Jüdischen Weltkongress (WJC) gegründeten Institute of Jewish Affairs (Institut für jüdische Angelegenheiten), erdacht worden.

Zunächst hatten die Brüder Robinson große Schwierigkeiten, die Alliierten von einem Tribunal zu überzeugen, da man sich dagegen sträubte, einfache Soldaten für das Befolgen von Befehlen zu verurteilen, und sich höchstens vorstellen konnte, Hitler oder vielleicht noch Göring anzuklagen. So sprach sich US-Außenminister Cordell Hull noch im Oktober 1943 unter dem Beifall der sowjetischen Delegation für Standgerichte aus:

„Wenn es nach mir ginge, würde ich mit Hitler und Mussolini und Tojo und ihren Erzkomplizen vor einem Standgericht kurzen Prozess machen. Und bei Sonnenaufgang des nächsten Tages gäbe es einen historischen Zwischenfall.” Nachdem diese Äußerung übersetzt worden war, berichtet Hull in seinen Memoiren: „brachen Molotow und die Mitglieder seiner Delegation in laute Zustimmungsrufe aus.”

Letztlich setzten die Juden sich jedoch durch: Am 18. Januar 1945 einigten sich auf amerikanischer Seite der jüdische Richter Samuel Rosenman, Henry L. Stimson vom Kriegsministerium und der Justizminister Francis Beverley Biddle auf einen scheinbar ordentlichen Prozess. Auch der vormalige Prozessgegner Franklin D. Roosevelt änderte seinen Standpunkt und Winston Churchill lobte am 22. Oktober 1944 die Haltung Josef Stalins – der nach einem Meinungswandel auch einen vorgeblich ordentlichen Prozess wollte. Obwohl die Briten kurzzeitig wieder schwankten, ließen sie sich letztlich von den „Amerikanern“ überzeugen.

Die Sowjetunion wollte die Prozesse in Berlin durchführen, für Nürnberg sprach jedoch, dass der Justizpalast weitgehend unbeschädigt geblieben war und ein großes Gefängnis dazugehörte. Außerdem war Nürnberg die Stadt der NSDAP-Reichsparteitage gewesen, und somit war es auch von propagandistischer Bedeutung, den führenden Nationalsozialisten gerade an diesem Ort einen Schau-Prozess zu machen. Chefankläger war der US-Amerikaner Robert Jackson. Die sowjet-bolschewistische „Anklage“ arbeitete maßgeblich der jüdische Jurist Llja Pawlowitsch Trainin aus.

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Die missachteten Grundsätze

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  • Unabhängigkeit der Richter
  • Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit
  • Ausreichende (nicht behinderte) Verteidigung
  • Freie Zeugenaussagen
  • Wertung von Beweisen
  • Gleichheit vor dem Gesetz
  • Keine Strafe ohne bestehendes Gesetz
  • Straffreiheit für Taten unter Befehl oder Zwang
  • Niemand darf seinem Richter entzogen werden
  • Niemand darf in eigener Sache richten
  • Niemand darf für die Taten anderer zur Rechenschaft gezogen werden
  • Kein Gefangener darf gefoltert oder erpresst werden
  • Möglichkeit der Berufung
…..

Die vier „Anklagepunkte” lauteten:

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„Gemeinsamer Plan oder Verschwörung”

  1. „Verbrechen gegen den Frieden”
  2. „Kriegsverbrechen”
  3. „Verbrechen gegen die Menschlichkeit”

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Der Ablauf

Der Prozess sollte den Anschein von Recht und Gerechtigkeit erwecken, wurde jedoch schon durch die elementarsten Grundlagen dieser Veranstaltung als reine Propagandaschau, zum Zwecke den geschlagenen Gegner auch noch als Verbrecher abzukanzeln („die Fortführung des Krieges mit anderen Mitteln”, Zitat Carl von Clausewitz), offenbar.

Bei der Auswahl der Angeklagten versuchten die Ankläger, stellvertretend einzelne Funktionsträger anzuklagen. Hierbei stellte sich ihnen zunächst das Problem, wer überhaupt in Frage käme. Adolf Hitler und Joseph Goebbels waren (offiziell) tot, ebenso wie Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich. Martin Bormann war unauffindbar. Stellvertretend für Joseph Goebbels als Verantwortlichen für die Propaganda griff man im Fall von Hans Fritzsche auf eine Person zurück, deren Name der internationalen Öffentlichkeit wenig bekannt war. Mit Bedacht wählte man Personen aus, die repräsentativ für bestimmte Einrichtungen und Bereiche waren. Für die Anklagebank waren daher repräsentativ vorgesehen:

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Für die nationalsozialistische Führung:

  1. Reichsmarschall Hermann Göring (Anklagepunkte 1–4)
  2. Hitlers Stellvertreter in der NSDAP Rudolf Hess (Anklagepunkte 1–4)
  3. Leiter der Parteikanzlei Martin Bormann (Verbleib damals unbekannt) (Anklagepunkte 1, 3, 4)
  4. Außenminister Joachim von Ribbentrop (Anklagepunkte 1–4)
  5. Reichsorganisationsleiter der NSDAP Robert Ley (Anklagepunkte 1, 3, 4) – Angeblich Suizid vor Prozessbeginn
  6. der ehemalige Reichskanzler Franz von Papen (als „Wegbereiter” Hitlers) (Anklagepunkte 1–4)

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Für das Oberkommando der Wehrmacht (OKW):

  1. Der Chef des OKW Wilhelm Keitel (Anklagepunkte 1–4)
  2. der Chef des Wehrmachtführungsstabes Alfred Jodl (Anklagepunkte 1–4)

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Für die Kriegsmarine:

  1. Großadmiral Dr. Erich Raeder (Oberbefehlshaber bis 1943) (Anklagepunkte 1, 2, 3)
  2. Großadmiral Karl Dönitz (Oberbefehlshaber von 1943–1945) (Anklagepunkte 1, 2, 3)

Für das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) – und damit auch für die Gestapo, Kriminalpolizei und SD:

  1. Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD Dr. Ernst Kaltenbrunner (Anklagepunkte 1, 3, 4)

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Für die Kriegswirtschaft:

  1. Reichsminister für Bewaffnung und Munition Albert Speer (Anklagepunkte 1–4)
  2. der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel (Anklagepunkte 1–4)
  3. Reichsbankpräsident (bis 1939) Dr. Hjalmar Schacht (Anklagepunkte 1, 2)
  4. Reichsbankpräsident (von 1939–1945) Walther Funk (Anklagepunkte 1–4)
  5. Unternehmer Dr. Gustav Krupp von Bohlen und Halbach (krankheitsbedingt prozeßunfähig).

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Für die “Verbrechen” in den (ehemals) besetzten Gebieten:

  1. Der Generalgouverneur in Polen Hans Frank (Anklagepunkte 1, 3, 4)
  2. der Reichskommissar in den Niederlanden Dr. Arthur Seyß-Inquart (Anklagepunkte 1–4)
  3. Reichsminister für die besetzten Ostgebiete Alfred Rosenberg (Anklagepunkte 1–4)
  4. der Reichsprotektor für Böhmen und Mähren (bis 1943) Konstantin von Neurath (Anklagepunkte 1–4)
  5. der Reichsminister des Innern (1933 bis 1943) und Reichsprotektor für Böhmen und Mähren (1943–1945) Wilhelm Frick (Anklagepunkte 1–4)

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Für die nationalsozialistische Propaganda:

  1. Der Herausgeber der Wochenzeitung Der Stürmer Julius Streicher (Anklagepunkte 1, 4)
  2. der Leiter der Rundfunkabteilung im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda Hans Fritzsche (Anklagepunkte 1, 3, 4)
  3. (im weitesten Sinne dazugehörend) der Reichsjugendführer Baldur von Schirach (Anklagepunkte 1, 4)

Hermann Göring vor dem Sieger-Tribunal

http://bilder.bild.de/fotos-skaliert/hermann-goering-1342401-mfbh-7283196/6,w=256,c=0,view=.bild.jpeg

Auch hier zum Vergleich: Der nicht in grausamer alliierter Haft sitzende Hermann Göring

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Die Urteile

Nach fast einem Jahr Verhandlungsdauer wurden am 30. September und 1. Oktober 1946, 12 der 24 Angeklagten zum Tode verurteilt; sieben Angeklagte erhielten langjährige oder lebenslange Haftstrafen. In drei Fällen lautete das Urteil auf Freispruch. In den Fällen Schacht und von Papen führte eine Patt-Situation im Richterkollegium zum Freispruch, für eine Bestrafung des Angeklagten Fritzsche sprach sich nur der sowjetische Richter Nikitschenko aus.

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Die Vollstreckung

Jedermann im In- und Ausland dachte damals, die verurteilten Politiker und Militärs würden erschossen werden, wie dies bei Militärgerichtsurteilen üblich ist. Die Richter verkündeten gegen die Besiegten jedoch Tod durch Erhängen. In Form eines Gesuches beantragte Hermann Göring deshalb vor einem Erschießungskommando zu sterben. Nachdem dies vom Gericht abgelehnt wurde beging Göring ca. drei Stunden vor der geplanten Hinrichtung Suizid.

Die zehn Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 zwischen 1,00 und 2,57 Uhr in der Sporthalle des Nürnberger Gefängnisses vollstreckt. Die Hinrichtungen vollzog der US-amerikanische Henker John C. Woods, assistiert von Joseph Malta. Den Verurteilten wurden Hände und Füße gefesselt und eine schwarze Kapuze über den Kopf gezogen nachdem die Schlinge umgelegt wurde, öffneten die Henker die Falltür. Da Göring bereits tot war musste Joachim von Ribbentrop als erster sterben. Die Größe der Falltür und die Stricklänge wurden zu gering bemessen, so dass der Tod sehr qualvoll eintrat. Durch den zu kurzen Strick reichte die Fallgeschwindigkeit nicht aus um das Genick zu brechen. Die meisten Verurteilten mussten also einen langen Todeskampf durchmachen. Von Alfred Jodl ist überliefert, dass er erst nach qualvollen 16 Minuten verstorben ist. Joachim von Ribbentrop quälte sich 15 Minuten am Strick, Sauckel starb nach 13 Minuten. Noch während sich Joachim von Ribbentrop im Todeskampf befand, wurde Wilhelm Keitel zum Galgen geführt. Besonders an den bekannten Fotos der beiden blutüberströmten Getöteten Wilhelm Keitel und Wilhelm Frick sind deutlich die Spuren der zu engen Falltür, an der sich beide angeschlagen haben, zu erkennen. Die Hinrichtungen wurden von diversen Zuschauern verfolgt. Als Deutsche waren der bayerische Ministerpräsident , Wilhelm Hoegner und der Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Nürnberg, Friedrich Leistner anwesend.

Nach den Hinrichtungen wurden die 11 Leichen im Münchener Ostfriedhof kremiert. Ihre Asche wurde in München in der Nähe der Conwentzstraße in den Wenzbach gestreut. Die Stelle befindet sich in etwa 150 Meter vor der Einmündung des Baches in den Floßkanal. Nachdem US-Offiziere die Urnen im Wenzbach entleert hatten, zerschlugen sie die Urnen mit Äxten und traten das zerfetzte Blech mit ihren Stiefeln platt.

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Zitate

Der Deutsche Außenminister Joachim von Ribbentrop sagte vor dem Militärtribunal in Nürnberg in seinem Schlusswort:

„Dass Deutschland keine Angriffskriege geplant hatte, wird durch die Tatsache bewiesen, welche Stärke wir im Verlauf des Zweiten Weltkrieges entfaltet haben und wie schwach wir dagegen zu Beginn des Krieges waren. Die Geschichte wird es uns glauben, wenn ich (Ribbentrop) sage, dass wir einen Angriffskrieg ungleich besser vorbereitet haben würden … Was wir beabsichtigten, war, unsere elementaren Lebensbedingungen wahrzunehmen, genau so wie England sein Interesse wahrgenommen hat, um sich ein Fünftel der Erde untertan zu machen, wie die USA und Russland einen ganzen Kontinent unter ihre Hegemonie gebracht … Der einzige Unterschied der Politik dieser Länder zu der unsrigen lag darin, dass wir die gegen jedes Recht uns genommenen Länderpartikel wie Danzig und den Korridor beanspruchten, während jene Mächte nur in Kontinenten zu denken gewohnt sind.“

Ribbentrop wurde als erster hingerichtet. Da der Henker John C. Woods wahrscheinlich (absichtlich) die Länge der bei den Hinrichtungen verwendeten Stricke falsch berechnete, soll bei seiner Hinrichtung jedoch nicht der beabsichtigte Genickbruch eingetreten sein, weshalb Ribbentrop während eines 15-minütigen Todeskampfes langsam und qualvoll erstickte.

Hermann Göring sagte vor dem Nürnberger Tribunal über die „Bedingungslosen Kapitulation“:

„Solange Hitler Führer des deutschen Volkes war, bestimmte er ausschließlich die Kriegsführung. Solange mich ein Gegner damit bedroht, dass er nur eine bedingungslose und völlig bedingungslose Kapitulation fordert, kämpfe ich bis zum letzten Atemzug, weil mir doch nichts anderes übrigbleibt, als nur noch die Chance, unter Umständen das Schicksal zu wenden, selbst wenn es hoffnungslos erscheint. (…) Die Ermordung Hitlers hätte meine Nachfolge hervorgerufen. Wenn der Gegner mir die selbe Antwort gegeben hätte, bedingungslos zu Kapitulieren und zwar zu jenen furchtbaren Bedingungen, die angedeutet waren, hätte ich unter allen Umständen weitergefochten!”

Die anderen zu Haftstrafen Verurteilten blieben zunächst noch in Nürnberg und wurden 1947 in das Berliner Kriegsverbrechergefängnis in Spandau überführt.

Der Stellvertreter des Führers Rudolf Hess wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und ebenfalls in das alliierte Militärgefängnis Berlin-Spandau überführt.

Hess sagte vor dem Tribunal aus, dass

„ein bestimmter Anlass in England mich veranlasste, an die Berichte zu denken aus den damaligen Prozessen. Der Anlass war, dass meine Umgebung während meiner Gefangenschaft sich in einer eigenartigen und unverständlichen Weise mir gegenüber verhielt, in einer Weise, die darauf schließen ließ, dass diese Menschen irgendwie in einem geistig anormalen Zustand handelten. Diese Menschen und Personen meiner Umgebung wurden von Zeit zu Zeit ausgetauscht. Dabei hatten einige der Ausgetauschten und neu zu mir Kommenden eigenartige Augen. Es waren glasige und wie verträumte Augen. Dieses Symptom hielt aber nur wenige Tage an; dann machten sie einen völlig normalen Eindruck. Sie waren von normalen Menschen nicht mehr zu unterscheiden.”

Der Einsatz von Psychodrogen wurde zur damaligen Zeit durch die VSA verstärkt durchgeführt, sodass sich damit auch die Gedächtnisstörungen von Hess vor dem Nürnberger Tribunal erklären ließen.

Konfrontiert mit den angeblichen KL-Grausamkeiten zeigte er sich keineswegs erschüttert. In seinem Schlusswort im Nürnberger Prozess sagte er:

„Ich verteidige mich nicht gegen Ankläger, denen ich das Recht abspreche, gegen mich und meine Volksgenossen Anklage zu erheben. Ich setze mich nicht mit Vorwürfen auseinander, die sich mit Dingen befassen, die innerdeutsche Angelegenheiten sind und daher Ausländer nichts angehen. Ich erhebe keinen Einspruch gegen Äußerungen, die darauf abzielen, mich oder das ganze deutsche Volk in der Ehre zu treffen. Ich betrachte solche Anwürfe von Gegnern als Ehrenerweisung. Es war mir vergönnt, viele Jahre meines Lebens unter dem größten Sohne zu wirken, den mein Volk in seiner tausendjährigen Geschichte hervorgebracht hat. Selbst wenn ich es könnte, wollte ich diese Zeit nicht auslöschen aus meinem Dasein. Ich bin glücklich, zu wissen, dass ich meine Pflicht getan habe meinem Volke gegenüber, meine Pflicht als Deutscher, als Nationalsozialist, als treuer Gefolgsmann meines Führers. Ich bereue nichts. Stünde ich wieder am Anfang, würde ich wieder handeln wie ich handelte, auch wenn ich wüsste, dass am Ende ein Scheiterhaufen für meinen Flammentod brennt. Gleichgültig was Menschen tun, dereinst stehe ich vor dem Richterstuhl des Ewigen. Ihm werde ich mich verantworten, und ich weiß, er spricht mich frei.“

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....Süddeutsche_Zeitung_zum_Nürberger_ProzeßEin Siegerlizenzblatt zum Mord an deutschen Regierungsmitgliedern
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Nach Meinung von Prozesskritikern haben jedoch auch die Alliierten Angriffskriege geführt und Kriegsverbrechen begangen. Auf sowjetischer Seite z. B. das Massaker von Katyn und das Massaker von Nemmersdorf, auf westalliierter Seite die Bombenangriffe auf Dresden, Hamburg und Königsberg, die keinerlei militärischen Zweck erfüllten, sondern als Flächenbombardements gegen die Zivilbevölkerung ebenfalls Kriegsverbrechen darstellten, denn seit der Haager Landkriegsordnung von 1907 sind Beeinträchtigungen von Zivilpersonen während kriegerischer Auseinandersetzungen verboten. Für Flächenbombardements sind daher vorsorglich auch keine Deutschen angeklagt worden, da der Bombenkrieg wegen der Beteiligung der alliierten Siegermächte daran gar nicht erst Eingang in die Anklage fand, weil andernfalls die Doppelzüngigkeit der Alliierten, die sich als Ankläger und Richter und Gesetzgeber gleichzeitig aufspielten noch offensichtlicher geworden wäre, als sie es ohnehin schon war.

Durch den Deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt und das geheime Zusatzprotokoll, das eine Aufteilung Polens zwischen Deutschland und der Sowjetunion vorsah, sei die Sowjetunion ebenfalls an der Verschwörung zu einem Angriffskrieg auf Polen beteiligt, war ein weiterer Kritikpunkt. Hier wurde einem der Ankläger nicht nur vorgeworfen, gleichwertige Verbrechen wie der Angeklagte begangen zu haben, sondern er wurde sogar beschuldigt, an demselben Verbrechen, das er anklagte, der „Verschwörung gegen den Frieden“, mitgewirkt zu haben. Das Urteil des Prozesses ging über diesen Punkt hinweg und befolgte dabei eine bereits in London verabredete Linie, Diskussionen über alliierte Völkerrechtsverletzungen/Kriegsverbrechen im Prozeß nicht zuzulassen.

Zum Prozess schrieb die amerikanische „TIME“ im November 1945:

„Was immer für Gesetze die Alliierten für die Zwecke des Nürnberger Prozesses aufzustellen versuchten, die meisten dieser Gesetze haben zur Zeit, als die Taten begangen wurden, noch nicht existiert. Seit den Tagen Ciceros ist eine Bestrafung ex post De facto von den Juristen verdammt worden“.

Der portugiesische Völkerrechtler Joao das Regras veröffentlichte im Februar 1947 in Lissabon unter dem Titel „Um Nuovo Direito International, Nuremberg” (Nürnberg, ein neues Völkerrecht) eine Studie des Nürnberger Prozesses. In ihr sind folgende Bewertungen zu lesen (aus „Nürnberg oder die Falschmünzer”):

„In Wirklichkeit haben sich in Nürnberg zwei Welten gegenübergestanden, die sich nicht verstehen konnten. Die materialistische Welt des Mammons und der demokratischen Heuchelei gegen die idealistische und heroische Konzeption eines Volkes, das sein Lebensrecht verteidigte … Wie könnte diese gesättigte und materialistische Welt den unerschütterlichen und heroischen Lebenswillen eines Volkes verstehen, das trotz seines Unmutes über seinen eingeschränkten Lebensraum, den es innehatte, unserer Kultur seit Jahrhunderten unsterbliche Werke geschenkt hat und das vor dem zweiten Weltkrieg an der Spitze aller entscheidenden Fortschritte der Technik unseres Jahrhunderts gestanden hat? … Es ist der Kanaillenmentalität der internationalen Presse würdig, über die Führer des deutschen Volkes trotz ihrer würdigen Haltung, als man eine unanständige Behandlung und ein ungerechtes Todesurteil über sie verhängte, noch herzufallen … Mit einer wahrhaft heroischen und der höchsten Bewunderung würdigen Haltung sind die Verurteilten von Nürnberg als Vorboten einer auf nationaler Grundlage aufgebauten sozialen Gerechtigkeit mit einem glühenden Bekenntnis der Liebe zu ihrem Volk und Ideal gestorben.”

„Der Mangel an Berufungsmöglichkeiten für die Angeklagten gibt mir das Gefühl, dass die Gerechtigkeit nicht genügend beachtet worden ist.“

Mit diesen Worten kennzeichnete der amerikanische Richter Wennerstrum, der Präsident des Nürnberger Militärgerichtshofes V im Prozess gegen die Südostgenerale, einen Mangel der Kriegsverbrecherprozesse.

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Beurteilungen

...Nürnberger_Tribunal_AnklageschriftSeite aus der „Anklageschrift“ der alliierten Siegerjustiz

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Der amerikanische Senator Joseph McCarthy urteilte in der „Chicago Tribune”:

„Das Statut, in dessen Namen die Angeklagten abgeurteilt werden, ist eine eigenste Erfindung Jacksons und widerspricht dem Völkerrecht, so wie es in der zweiten Haager Übereinkunft definiert ist. Durch die Erfindung eines solchen Statuts verleiht Jackson der Lynchjustiz die Legalität.” Später sagte er dazu weiterhin: „Dass man Männer aufhängt, weil sie dieses angebliche ‘Gesetz’ verletzt haben, ist in Wirklichkeit eine Handlung, die man unmöglich von einem Meuchelmord unterscheiden kann.”

Nach mehrmonatigem Dienst als Richter bei einigen der Nürnberger Prozesse warf der VS-Amerikaner Charles F. Wennerstrum in einem Gespräch mit der Chicago Daily Tribune den Siegermächten vor, die Prozesse zu nutzen, um sich selber freizusprechen und Deutschland die ganze Schuld für den Krieg aufzubürden. Die hohen Ideale, die als Motive für diese Tribunale angeführt wurden, seien nicht erkennbar, und die Anklage sei nicht in der Lage, frei von Rachsucht und persönlichen Ambitionen Objektivität aufrecht zu erhalten. Die ganze Atmosphäre wäre ungesund und es seien Anwälte, Sachbearbeiter, Übersetzer und Ermittler eingestellt worden, die erst in den letzten Jahren Amerikaner wurden und „eingebettet in Europas Hass und Vorurteilen“ wären (Juden). Auch bestünden die meisten Beweise aus Dokumenten, welche dazu noch von der Anklage ausgewählt würden, die gleichzeitig bestimmte, worauf die Verteidigung Zugriff hat. Als eine Regel eingeführt wurde, die besagt, dass wenn ein Auszug eines Dokuments eingeführt wird, das gesamte Dokument der Verteidigung zur Verfügung steht, habe die Anklage vehement protestiert und der Chef der Anklage, Telford Taylor, ein Treffen der präsidierenden Richter einberufen, um diese Regelung zurückzuziehen. Auch wären die langen Haftzeiten der Angeklagte von über zweieinhalb Jahren an sich schon eine Form der Nötigung und die die wiederholten Vernehmungen ohne die Anwesenheit eines Verteidigers würden dem „amerikanischen Gerechtigkeitssinn“ zuwiderlaufen.

Der englische Schriftsteller Montgomery Belgion bemerkte in seinem im Jahre 1947 geschriebenen Buch „Epitaph on Nuremberg“:

„… stelle ich fest, dass der Nürnberger Prozess (…) den Zweck hatte, die Illusion zu erwecken, man würde auf legalem Wege entdecken, was wir beweisen wollten, dass nämlich Deutschland für den Krieg verantwortlich war. Ich glaube, dass die Tatsache, diese unserer Beweisführung günstige Illusion herbeizuführen, genau der Plan der großen Politik war, den man dem Gericht anvertraute …“

Der VS-amerikanische Schriftsteller A.O. Tittmann urteilte im Hinblick auf das Siegertribunal:

„Man kann mit Bestimmtheit sagen, dass mit dem Ende dieses Krieges gleichzeitig auch das Ende des christlichen Zeitalters herangekommen ist. Alle Lehren über gutes Benehmen, die bis heute Geltung hatten, wurden beseitigt und an ihre Stelle trat der Rachegeist des mosaischen Gesetzes …“

Der portugiesische Völkerrechtler Prof. Dr. Joao das Regras fasst seine Darlegungen folgendermaßen zusammen:

„Der Inhalt des Beweismaterials, auf dem der Urteilsspruch beruht, stellt eine Fälschung der wirklichen Geschichte dar, die schwerlich überboten werden kann.“

Der Labour-Politiker Richard Crossman schrieb 1953:

„Die Zerstörung von Dresden war eines jener Verbrechen gegen die Menschlichkeit, deren Urheber in Nürnberg unter Anklage gestellt worden wären, wenn jener Gerichtshof nicht in ein bloßes Instrument alliierter Rache pervertiert worden wäre.“

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Resümee

Robert M. Kempner, Walter H. Rapp, Paul Niederman

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Die Botschaft, die diese pervertierte Justiz übermittelte, war ebenso abscheulich wie folgenschwer: Wer einen Krieg verliert, ist in jedem Fall ein „Verbrecher”, wer ihn gewinnt, kann jedes Verbrechen im rechtlichen oder ethischen Sinne begehen und ist sicher vor negativen Konsequenzen. (Alliierte Kriegsverbrecher wurden sämtlich mit Generalamnestie bedacht, für alle Verbrechen, deren Opfer zu den Achsenmächten zu rechnen waren. Viele wurden zusätzlich glorifiziert, wie Arthur „Butcher” oder „Bomber” Harris, der mit Adelstitel und Denkmal bedacht wurde, weil er hunderttausende Zivilisten mit militärisch sinnlosen und völkerrechtswidrigen Flächenbombardierungen ermordet hatte).

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Revision verboten

Bereits im Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen von 1954 verboten die Sieger der BRD, eine juristische Revision der Nürnberger Urteile zuzulassen oder Entscheidungen der „Schau-Prozesse” aufzuheben. 1990 wurde dieses, auch Überleitungsvertrag genannte Vertragswerk im Zuge der Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrages bestätigt.

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Ausschnitte aus Tonbandaufnahmen von Dr. Ernst Kaltenbrunner während des Nürnberger Prozesses.

  1. Vernehmung Kaltenbrunners durch seinen Verteidiger Dr. Kurt Kauffmann zum Thema des Konzentrationslagers Mauthausen (11.04.1946)
  2. Vernehmung Kaltenbrunners durch den US-amerikanischen Befrager John H. Amen (mittels des deutschsprachigen Dolmetschers) zum Thema der Einsatzgruppen (13.04.1946)
  3. Schlusswort von Dr. Ernst Kaltenbrunner (01.09.1946)

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  1. Vernehmung Görings durch den britischen Staatsanwalt David Maxwell Fyfe zum Thema der Konzentrationslager (21.03.1946)
  2. Vernehmung Görings durch den sowjetischen Staatsanwalt Roman Rudenko (mittels der deutschsprachigen Dolmetscherin) zum Thema seiner Zuständigkeiten (21.03.1946)
  3. Schlusswort von Hermann Göring (31.08.1946)

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Filmausschnitte aus dem Nürnberger Prozess 1945/46 von Hermann Göring (Teil 1).

  1. Zu den Ereignissen vor dem Hitler-Putsch am 9. November 1923
  2. Zu der Zeit nach dem Hitler-Putsch
  3. Zu der Zeit vor der Machtergreifung 1933

Fragen durch seinen Verteidiger Dr. Otto Stahmer. Alle Aufnahmen vom 13. März 1946

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Filmausschnitte aus dem Nürnberger Prozess 1945/46 von Hermann Göring (Teil 2).

  1. Zur Zeit vor der Machtergreifung 1933.
  2. Zum Aufbau der Geheimen Staatspolizei (Gestapo).
  3. Zu den Anfängen der Konzentrationslager.
  4. Seine Einschätzung zur Revolution 1933

Alle Aufnahmen vom 13. März 1946

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Filmausschnitte aus dem Nürnberger Prozess 1945/46 von Hermann Göring (Teil 3).

  1. Göring zu der Befestigung der Macht nach 1933
  2. Göring zu Hitler als Staats- und Regierungsführer

Frage durch seinen Verteidiger Dr. Otto Stahmer. Alle Aufnahmen vom 13. März 1946

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Ausschnitte aus Tonbandaufnahmen von Albert Speer während des Nürnberger Prozesses.

  1. Speer zum Thema der Fremdarbeiter (20.06.1946)
  2. Vernehmung Speers durch seinen Verteidiger Dr. Hans Flächsner (20.06.1946)
  3. Schlusswort von Albert Speer (31.08.1946)

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Ausschnitte aus Tonbandaufnahmen von Rudolf Hess (und seinem Verteidiger Alfred Seidl).

  1. Frage des britischen Richters Lawrence, ob sich Rudolf Hess für „schuldig“ oder „nicht schuldig“ im Sinne der Anklage erklärt und seine Antwort darauf (12.11.1945)
  2. Erklärung von Alfred Seidl (30.01.1946)
  3. Persönliche Erklärung von Rudolf Hess (30.01.1946)
  4. Schlusswort von Rudolf Heß (31.08.1946)

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Ausschnitte aus Filmaufnahmen von Joachim von Ribbentrop während des Nürnberger Prozesses (Teil 1).

  1. von Ribbentrop zu seinem Werdegang (29.03.1946)
  2. Weitere Ausführungen von von Ribbentrop zu seinem Werdegang und dem Führungsstil von Adolf Hitler. Zum Schluß befragt ihn Dr. Alfred Seidl, Verteidiger von Rudolf Heß, zum geheimen Zusatzprotokoll des Hitler-Stalin-Pakts. Dr. Seidl zielte mit seiner Frage darauf hin, daß wenn das Protokoll vom Gericht als aggressiver Akt angesehen werde, dann seien folgerichtig dafür beide Parteien verantwortlich. (30.03.1946)

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Ausschnitte aus Filmaufnahmen von Joachim von Ribbentrop während des Nürnberger Prozesses (Teil 2).

  1. von Ribbentrop zum Hitler-Stalin-Pakt, befragt durch den Vorsitzenden Richter, den Briten Geoffrey Lawrence (2. April1946)
  2. Der britische Staatsanwalt David Maxwell-Fyfe befragt von Ribbentrop zur Sudentenkrise. Dr. Martin Horn, Verteidiger von von Ribbentrop, versucht, die Befragung in dieser Sache zu beenden, wird aber vom Gericht zurückgewiesen. (2. April 1946)
  3. Ausschnitt des Schlusswortes von Joachim von Ribbentrop (31. August 1946)

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Quelle: Metapedia



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