Heidelberger Beobachter Nr. 53, Montag, den 7. März 1932
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“Marxistische Lügen über Adolf Hitlers Fronttätigkeit vor Gericht gebrandmarkt – Vorgesetzte und Kameraden stellen sich einmütig vor Adolf Hitler”
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Der Kriegsfreiwillige Adolf Hitler
Die niederträchtigen Sudeleien des “Hamburger Echo” sind der Anlaß, daß nunmehr auch die breite Öffentlichkeit etwas mehr von der Fronttätigkeit Adolf Hitlers erfährt. Unser Führer hat es immer verschmäht, über seine von Kameraden und Vorgesetzten unterschiedslos anerkannten beispielgebenden Leistungen in vierjährigem Frontkampf zu sprechen. Umso stärker war der Wunsch der vielen Millionen, die heute dem einstigen Meldegänger des Regiments List als ihrem obersten Führer zujubeln, von jenen Monaten und Jahren des täglichen Lebenseinsatzes zu hören, wo Adolf Hitler in Blut und Schlamm das Recht erwarb, im Namen der Frontgeneration zu sprechen und das Vermächtnis der zwei Millionen Gefallenen zu erfüllen.
Der Prozeß gegen das “Hamburger Echo” gibt nun einigen Einblick in die Kämpfe des Kriegsfreiwilligen Hitler. Weil wir die persönliche Einstellung unseres Führers kennen, widerstrebt es uns, hier noch einmal zu unterstreichen, was aus sämtlichen Zeugenaussagen als einstimmiges Urteil hervorgeht. Auch der sozialdemokratische ehemalige Kriegskamerad Adolf Hitlers rückte von der schamlosen Sudelei seines Parteiblattes entschieden ab. Somit ist also wieder ein niederträchtiges marxistisches Attentat auf die Ehre unseres Führers mißglückt. Der Fall des “Hamburger Echo” gibt aber erneut Gelegenheit, die niederträchtige Widerwärtigkeit des marxistischen Kampfes gegen den Nationalsozialismus und seinen Führer zu kennzeichnen. Hier genügt die Gegenüberstellung der Sudelei des “Hamburger Echo” und der Zeugenaussagen in dem Prozeß, um ein grelles Bild von den Praktiken marxistischer Demagogen zu geben.
Die Lügen des “Hamburger Echo” haben ihren Zweck verfehlt. Im Gegenteil: Adolf Hitler ist durch diesen niedrig-gemeinen Angriff der marxistischen Journaille , die den Frontkampf meist nur vom Stammtisch kennt, den Herzen aller seiner Kämpfer nur noch nähergerückt worden.”
Hamburg, 2. März
Vor dem Landgericht in Hamburg fand am Mittwoch der Prozeß Adolf Hitlers gegen den Verlag und die Schriftleitung des sozialdemokratischen “Hamburger Echo” statt.
Das “Hamburger Echo” hatte in Hamburg groß plakatiert, es werde die Erlebnisse von Mitkämpfern Adolf Hitlers veröffentlichen, aus denen hervorgehe, daß Adolf Hitler kein Kriegsfreiwilliger, sondern ein österreichischer Deserteur sei, daß er sich während des ganzen Krieges hinten beim Stab herumgedrückt habe, und wohl im ganzen Krieg nicht einen einzigen Schuß aus seinem Gewehr abgegeben haben (!) — Während das Regiment selbst die furchtbarsten Kriegsopfer gebracht habe, sei Hitler, der sich vermesse, als Frontsoldat für Frontsoldaten zu sprechen, in Wirklichkeit niemals in der ersten und immer in der letzten Linie gewesen.
“Deserteur Hitler ist entlarvt”, so heißt es in der großen sozialdemokratischen Ankündigung, mit der der Hetzfeldzug gegen Hitler um eine gemeine Lüge erweitert werden sollte. Hitler, der an die Front zur Kompanie gehört hätte, habe sich zum Regimentsstab an Stelle eines alten Familienvaters gemeldet und so fast den ganzen Krieg in der Etappe verbracht, wo er sich auch seine Auszeichnungen erworben habe, da er ja als Stabsordonnanz an der Quelle saß (!!).
Adolf Hitler hatte durch Pg. Dr. Engels eine einstweilige Verfügung gegen das “Hamburger Echo” erwirkt, welche ihm bei einer hohen Geld- oder Haftstrafe die Veröffentlichung dieses Artikels verbot. Trotzdem verbreitete das “Echo” den Artikel in seiner Sonntagsausgabe. Gegen die einstweilige Verfügung hatte das “Hamburger Echo” Einspruch eingelegt, und über diesen Einspruch wurde am Mittwochnachmittag verhandelt. Adolf Hitler war durch Dr. Engels vertreten, das “Hamburger Echo” hatte den Präsidenten der Hamburger Bürgerschaft, den sozialdemokratischen Rechtsanwalt Ruschewey, und dessen jüdischen Sozius Dr. Eichholz aufgeboten, um seine schlechte Sache zu vertreten.
Schon am frühen Morgen hatte das Reichsbanner1 den Verhandlungssaal besetzt, in der Hoffnung, auf diese Weise die Bevölkerung durch Terror von der Teilnahme an der Verhandlung ausschließen zu können. Es wurde aber durch Polizei vertrieben, die das Gerichtsgebäude besetzte und danach trotz des ungeheuren Andrangs nur eine geringe Zahl von Zuhörern zur Verhandlung zuließ.
(Bemerkung: 1 – Das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund deutscher Kriegsteilnehmer, kurz Reichsbanner, war ein überparteiliches Bündnis der Sozialdemokraten in der Weimarer Zeit)
‘Die infame Pressehetze’
Die Verhandlung stand unter dem Vorsitz des Landgerichtspräsidenten Dr. Meyer. Sie begann mit dem Vortrag des Pg. Dr. Engels, der die einstweilige Verfügung begründete. Es handelte sich, wie er ausführte, nicht um eine Kritik des politischen Verhaltens Adolf Hitlers, die ihm selbstverständlich gleichgültig sein würde, sondern um einen infamen Versuch, ihn von der Seite seines persönlichen Lebens her verächtlich und in den Augen aller national denkenden Deutschen unmöglich zu machen.
Schon die Art der Ankündigung, die beigegebene Karikatur (eine Photomontage, die Hitler in der Haltung eines Kompanietrottels zeigt, und den Eindruck eines Photobildes aus dem Kriege erwecken soll), diese ganze Aufmachung, wie auch die Schlagbalken “Hitler hat genug vom Schützengraben”, “er war nicht in der ersten, aber in der letzten Linie”, “Hitler bleibt im Regimentsunterstand”, zeigen, worauf es dem sozialdemokratischen Blatt bei seiner Verleumdung ankam. Dr. Engels verlangte daher die Aufrechterhaltung der einstweiligen Verfügung und Bestrafung durch Urteil.
Der Dr. Ruschewey zeigte das peinliche Gefühl, das ihn bewegte, durch unmotivierte Ausfälle auf das “Hamburger Tageblatt”, das in seiner Sonnabend-Ausgabe die einstweilige Verfügung gegen das “Hamburger Echo” mit einem scharfen Kommentar versehen hatte. Er mußte allerdings selbst zugeben, daß das alles ohne Bedeutung für den Rechtsstreit sei. Er versuchte sodann glaubhaft zu machen, daß es dem “Hamburger Echo” nicht auf eine Verächtlichmachung angekommen sei, sondern nur darauf, zu zeigen, daß Hitler nicht der ungeheure und besondere Kriegsheld sei, als der er bewundert und bestrahlt zu werden wünsche (!!). Eine Bemerkung, die allgemeines Kopfschütteln und fragende Gesichter im Saal hervorrief. Dr. Ruschewey rückte insofern von den Schmähartikeln ab, als er erklärte, er bestreite nicht, daß Hitler aus Begeisterung Kriegsfreiwilliger geworden sei!
RA Dr. Ruschewey: Er bestreite nicht, daß Hitler aus Begeisterung Kriegsfreiwilliger geworden sei! In dem Schmähartikel heißt es aber, Hitler sei Kriegsfreiwilliger geworden, um nicht als Deserteur festgenommen zu werden!
Der Präsident schlug sodann, nachdem Dr. Engels kurz erwidert hatte, vor, den Verhandlungsstoff in drei Punkte einzuteilen:
1. zu prüfen, warum sich Hitler als Kriegsfreiwilliger in Deutschland gemeldet habe,
2. Urteile über seine Tätigkeit als Soldat zu hören,
3. den letzten Vorwurf zu behandeln, ob Hitler, wie das “Hamburger Echo” behauptet, dem Regimentsverein ferngeblieben sei, weil man ihm dort auf die Finger geschaut und die Lüge von seinem Frontsoldatentum unmöglich gemacht hätte.
„Der anonyme ‘Kriegskamerad“
Dr. Engels nahm hierauf das Wort zu rechtlichen und sachlichen Ausführungen, um die Hohlheit der gegnerischen Argumente darzutun. Er wies zunächst darauf hin, daß es für die Gesinnung der Sozialdemokraten bezeichnend sei, daß sich der Schreiber, der doch angeblich ein Regimentskamerad Adolf Hitlers sei, nicht zu nennen wage, sondern anonym geblieben sei. Dr Engels äußerte die Vermutung, daß der Artikel lediglich in der Sudelküche des “Hamburger Echos” entstanden sei.
Die rechtlichen Ausführungen Dr. Engels sollen hier nicht weiter erörtert werden. Dr. Engels stützte den Anspruch Adolf Hitlers auf den § 823 BGB und begründete diese Auffassung durch zahlreiche Reichsgerichtsentscheidungen. Er wies auch insbesondere auf die Wiederholungsgefahr hin, da ja in weiteren Ausgaben des “Echos” der Artikel schon wiederholt worden sei. Sodann übergab Dr. Engels das Tatsachenmaterial, das Adolf Hitler gegen den Schmähartikel in der Zeit von nur etwa 48 Stunden herbeigebracht hatte.
„17 eidesstattliche Erklärungen für Adolf Hitler“
Dr. Engels legte 17 eidesstattliche Versicherungen vor. Schon die erste schlug wie eine Bombe im Gerichtssaal ein. Es ist eine Bescheinigung der Oberösterreichischen Landesregierung folgenden Inhalts:
“Es wird bestätigt, daß der am 20. April 1889 in Braunau am Inn geborene und in Linz heimatberechtigte Adolf Hitler, Sohn des Alois und der Klara, geb. Plötzl, laut Stellungsliste bei der Nachstellung in der dritten Altersklasse am 5. Februar 1914 in Salzburg “zum Waffen- und Hilfsdienst untauglich, zu schwach” befunden worden ist und der Beschluß auf “waffenunfähig” gefällt wurde.”23. Februar 1932 gez. Opitz, Oberst
Mit der Veröffentlichung dieses Dokuments ist es nunmehr jedem roten Verleumder unmöglich gemacht, noch einmal die Tatsache zu verdrehen, daß sich der kriegsuntaugliche Österreicher Adolf Hitler bei Kriegsausbruch in Deutschland zur Front meldete, und daraus schmutzige Schlüsse zu ziehen.
“Hitlers 5 Tapferkeitsauszeichnungen”
Dr. Engels schilderte sodann an Hand der weiteren eidesstattlichen Versicherungen die schweren Kämpfe, die Adolf Hitler mitgemacht hat. Allein im Winter 1914 waren die Verluste so schwer, daß von den sechs Ordonnanzen des Regiments vier fielen und nur zwei Überlebende blieben, Adolf Hitler und die Ordonnanz Schmidt. Gerade weil Adolf Hitler als Patrouillengänger fabelhaften Schneid bewiesen hatte, was ihm schon im Jahre 1914 das Eiserne Kreuz 2. Klasse eingetragen hatte, wurde er sodann als Ordonnanz zum Regimentsstab befohlen.
Interessant ist die Aussage seines früheren Regimentskommandeurs über den Grund der Verleihung des Eisernen Kreuzes 2. Klasse.
Er sagte aus, daß Adolf Hitler sich mit einer anderen Ordonnanz vor den Kommandeur gestellt hatte, als dieser auf einer Patrouille in plötzliches Maschinengewehrfeuer geriet. Auf diese Weise hatte der Kriegsfreiwillige Hitler seinem Regiments-Kommandeur das Leben gerettet.
Eine weitere eidesstattliche Versicherung enthüllt uns den Grund für die Verleihung des Eisernen Kreuzes 1. Klasse.
Adolf Hitler wurde als Regimentsordonnanz auf dem Wege zum Bataillonsstab ins Sperrfeuer genommen. Er vermutete hinter einem Hügel das Bataillon, sprang über diese Böschung und geriet in einen von Engländern besetzten Trichter, die ihn sofort aufforderten, sich zu ergeben. Hitler zog geistesgegenwärtig seine Pistole, als die einzige Waffe die er hatte, hielt damit nicht nur die Engländer in Schach, sondern nahm sie gefangen und führte sie seinem Regimentsstab zu. Einen Offizier, einen Sergeanten und 13 Mann! Kein Wunder, daß dieser Soldat außer weiteren Auszeichnungen (im ganzen erhielt Adolf Hitler 5 Orden) auch ein Regimentsdiplom wegen hervorragender Tapferkeit vor dem Feinde erhalten hat.
“Bester Gefechtsläufer des Regiments”
Der Schmierfink im sozialdemokratischen “Echo” hatte auch hämische Bemerkungen daran geknüpft, daß Hitler es trotz seiner langjährigen Fronttätigkeit niemals zum Unteroffizier gebracht hat, sondern als “ewiger Gefreiter” bis zum Kriegsende herumgelaufen sei. Die Ursache hierfür erfuhr man zur allgemeinen Überraschung von Hitlers früherem Ordonnanzoffizier und unmittelbaren Vorgesetzten, dem Leutnant R. Horn, München, der im Auftrag seines Regimentsvereins nach Hamburg gereist war, um gegen die unerhörte Beschimpfung eines Angehörigen des Regiments List das Erforderliche zu veranlassen. Er versicherte dem Gericht an Eidesstatt:
“Wäre Adolf Hitler zum Unteroffizier befördert worden, so hätte er nicht mehr Gefechtsordonnanz bleiben können, und das Regiment hätte seinen besten Gefechtsläufer verloren!”
Die übrigen eidesstattlichen Versicherungen verschiedener Regimentskommandeure und anderer Offiziere, aber auch von Unteroffizieren und Mannschaften sollen nicht alle aufgeführt werden.
Alle sind sie voll des Lobes über die Schneid und die stets vorhandene Umsicht und Geistesgegenwart Adolf Hitlers, die ihn besonders geeignet machten zum Patrouillen und zur Führung von Meldestafetten im feuerbedeckten Gelände.
Das Zeugnis des Sozialdemokraten
Eine dieser eidesstattlichen Aussagen verdient besondere Beachtung. Das sozialdemokratische Schmutzblatt hatte in seinem Artikel behauptet, Hitler habe sich selbst zum Regimentsstab als Ordonnanz gemeldet, weil derjenige, dem man diesen “Duckposten” gegönnt, ihn nicht habe annehmen wollen. Dieser Jemand sei der damals 40jährige Michael Schlehhuber aus Bayern.
Man kann sich das Entsetzen der sozialdemokratischen “Echo”-Leute und das Vergnügen der Zuschauer vorstellen, als Rechtsanwalt Dr. Engels eine eidesstattliche Versicherung eben dieses Michael Schlehhuber vorbrachte, der erklärt:
“Ich kenne Hitler seit dem Ausmarsch des Regiments Nr. 16 und war mit ihm in der Bethlehem-Ferme, Mitte November 1914, gleichfalls Gefechtsordonnanz. Ich habe Hitler als guten und tadellosen Kameraden kennengelernt. Ich habe nie beobachtet, daß Hitler sich irgendwie vom Dienst gedrückt oder der Gefahr entzogen habe. Ich war erstaunt, später in Zeitungen Ungünstiges über die Leistungen Hitlers als Soldat zu lesen. (Damit ist die Schmiererei des “Echo” gemeint. Die Schriftltg.) Ich stehe Hitler politisch vollständig fern und gebe dieses Urteil nur ab, weil ich Hitler als Kriegskameraden hochschätze.”
Und nun das Beste: Dieser Schlehhuber ist Sozialdemokrat. Er ist seit 35 Jahren Gewerkschaftler. Er war der Kronzeuge des “Hamburger Echos” für die angebliche Drückebergerei Adolf Hitlers!
Gegen das vorgetragene Material versuchte der Vertreter des Marxistenblattes noch einige dialektische Kunststücke und Verdrehungen anzubringen, ohne wohl selbst damit die Hoffnung auf einen Erfolg zu verbinden. Er pries nur die militärische Tüchtigkeit seines Gewährsmannes und wollte den guten Glauben für seine Clique in Anspruch nehmen.
Nach einem kurzen Schlußwort von Dr. Engels, der diese Vertuschungsversuche zurückwies, beschloß das Gericht, die Entscheidung über die einstweilige Verfügung Adolf Hitlers, ihre Bestätigung oder Aufhebung, auf den 9. März zu vertagen.
Über den Ausgang dieses Rechtststreites gibt es heute keinen Zweifel mehr.
Quelle: RA Lutz Schäfer
Übernommen von: http://morbusignorantia.wordpress.com/2013/04/05/marxistische-lugen-uber-fronttatigkeit-vor-gericht-gebrandmarkt-ein-historisches-dokument/
Siehe auch: http://deutscher-freiheitskampf.com/2013/03/14/adolf-hitler-im-1-weltkrieg/
Anhang:
Tatsachen und Luegen um Hitler 1932 32S. Scan Fraktur
